JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 08.03.2007, Aktenzeichen: 3 A 4039/06.A
| Leitsatz: | Die 3-Monats-Frist für die Stellung eines Asylfolgeantrags gemäß § 71 Abs. 1 AsylVfG, 51 Abs. 3 VwVfG beginnt auch im Fall einer Änderung der Rechtslage mit dem Zeitpunkt der konkreten, positiven Kenntniserlangung des Asylbewerbers. Dem steht die schlichte Möglichkeit einer Kenntnisnahme, etwa mit Verkündung des neuen Rechts im Bundesgesetzblatt, nicht gleich. Dies gilt auch hinsichtlich des in der breiten Öffentlichkeit und den Medien erörterten Zuwanderungsgesetzes. Schwierigkeiten des Nachweises der Kenntniserlangung rechtfertigen es nicht, die Kenntniserlangung mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme gleichzusetzen. |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AuslG, AufenthG, VwVfG |
| Vorschriften: | AsylVfG § 26 Abs. 4, AsylVfG § 71 Abs. 1, AuslG § 51 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 1, VwVfG § 51 Abs. 3, |
| Verfahrensgang: | VG Arnsberg, 13 K 1632/06.A |
| Rechtskraft: | ja |
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