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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 07.01.2004, Aktenzeichen: 22 B 1288/03 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 22 B 1288/03

Beschluss vom 07.01.2004


Leitsatz:1. Bei der im Rahmen der §§ 80, 80 a VwGO erforderlichen Interessenabwägung begründen die verfahrensrechtlichen Vorschriften des § 10 BImSchG allein keine Rechtsposition des Nachbarn gegen die baurechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage, weil ein Verstoß gegen Verfahrensrecht für sich gesehen die Kassation des verfahrensfehlerhaften Verwaltungsaktes nicht nach sich zieht.

§ 10 BImSchG gehört nicht zu den Verfahrensvorschriften, bei denen ausnahmsweise Nachbarrechtsschutz allein auf Grund der Möglichkeit zu gewähren ist, dass infolge des verkürzten Verfahrens der erforderliche Nachbarschutz nicht sichergestellt ist.

2. Die Vorschriften über das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründen kein nachbarliches Abwehrrecht; ein Abwehrrecht des Nachbarn gegenüber einer im Außenbereich gelegenen, baurechtlich genehmigten Windenergieanlage ist regelmäßig nur gegeben, wenn ihre Errichtung und/oder ihr Betrieb gegen das - auch - in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme oder gegen die Schutzvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG verstößt.

3. Auch wenn für die Lärmimmissionsprognose von Windenergieanlagen der Schallleistungspegel bei Nennleistung maßgeblich ist (im Anschluss an OVG NRW, Urteile vom 18. 11. 2002 - 7 A 2127/00 und 7 A 2139/00 -), schließt dies bei summarischer Prüfung nicht die Befugnis aus, die bei 95 % der Nennleistung gemessene Schallemission in die Prognose einzustellen.

4. Die DIN ISO 9613-2, die ein Verfahren zur Berechnung der Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien festlegt, mit dem die Pegel von Geräuschimmissionen in einem Abstand von verschiedenen Schallquellen vorausberechnet werden können, hat gerade die günstigere Schallausbreitung zur Nachtzeit im Blick.
Rechtsgebiete:BlmSchG, BauGB
Vorschriften:BlmSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1, BlmSchG § 10 BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3,
Verfahrensgang:VG Düsseldorf 25 L 1226/03
Rechtskraft:ja

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