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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 05.03.2009, Aktenzeichen: 19 A 1657/06 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 19 A 1657/06

Beschluss vom 05.03.2009


Leitsatz:1. Besitzt der Einbürgerungsbewerber mehrere Staatsangehörigkeiten, setzt § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG die Aufgabe oder den Verlust aller dieser Staatsangehörigkeiten voraus.

2. Bestehen ernsthafte Anhaltspunkte dafür, dass der Einbürgerungsbewerber zusätzlich zu einer unstreitig gegebenen Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, trägt er die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der Aufgabe oder des Verlusts auch dieser weiteren Staatsangehörigkeit.
Rechtsgebiete:StAG
Vorschriften:StAG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4,
Verfahrensgang:VG Münster, 1 K 1859/03
Rechtskraft:ja

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