JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 05.03.2009, Aktenzeichen: 19 A 1657/06
| Leitsatz: | 1. Besitzt der Einbürgerungsbewerber mehrere Staatsangehörigkeiten, setzt § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG die Aufgabe oder den Verlust aller dieser Staatsangehörigkeiten voraus. 2. Bestehen ernsthafte Anhaltspunkte dafür, dass der Einbürgerungsbewerber zusätzlich zu einer unstreitig gegebenen Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, trägt er die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der Aufgabe oder des Verlusts auch dieser weiteren Staatsangehörigkeit. |
| Rechtsgebiete: | StAG |
| Vorschriften: | StAG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, |
| Verfahrensgang: | VG Münster, 1 K 1859/03 |
| Rechtskraft: | ja |
Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 05.03.2009, Aktenzeichen: 19 A 1657/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 05.03.2009, 19 A 1657/06" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum