( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 04.01.2008, Aktenzeichen: 8 E 1152/07 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 8 E 1152/07

Beschluss vom 04.01.2008


Leitsatz:1. Die durch die Einholung eines Privatgutachtens in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren entstandenen Kosten eines Beteiligten sind nur erstattungsfähig, wenn das Gutachten in dem Verfahren vorgelegt worden ist. Die Berücksichtigung einer internen Stellungnahme in einem anwaltlichen Schriftsatz reicht nicht aus.

2. Die Mitwirkung eines privaten Sachverständigen ist nicht i.S.d. § 162 Abs. 1 VwGO zur Rechtsverteidigung notwendig, wenn sie nicht über eine Ergänzung und Erläuterung etwaiger Unklarheiten eines bereits im (immissionsschutzrechtlichen) Genehmigungsverfahren vorgelegten Gutachtens hinausgeht.

3. Die Höhe der nach § 162 Abs. 1 VwGO notwendigen Aufwendungen ist bei der Einschaltung eines privaten Gutachters nicht auf die Kosten eines vom Gericht beauftragten Gutachters beschränkt. Der vertraglich vereinbarte Stundensatz ist grundsätzlich erst dann nicht erstattungsfähig, wenn das Honorar offensichtlich unangemessen ist.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 162,
Verfahrensgang:VG Münster 10 K 5051/03
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 04.01.2008, Aktenzeichen: 8 E 1152/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-nordrhein-westfalen/ovg-nordrhein-westfalen-beschluss-vom-04-01-2008-az-8-e-115207

"OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 04.01.2008, 8 E 1152/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN