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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 03.04.2007, Aktenzeichen: 4 B 2757/06 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 4 B 2757/06

Beschluss vom 03.04.2007


Leitsatz:1. Spielgeräte, die aufgrund ihrer technischen Ausstattung die Möglichkeit eines Gewinns bieten könnten, nach ihren aktuellen Spielabläufen tatsächlich aber nicht bieten, sind keine Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit.

2. Solche Geräte müssen weder der Bauart nach zugelassen sein noch sonst der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zur Prüfung vorgestellt werden.

3. Zur rechtlichen Bewertung von sog. Highscore-Listen.
Rechtsgebiete:GewO, SpielV
Vorschriften:GewO § 33 c, SpielV § 6a,
Verfahrensgang:VG Arnsberg 1 L 372/06
Rechtskraft:ja

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