Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 02.07.2002, Aktenzeichen: 7 B 918/02 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 7 B 918/02

Beschluss vom 02.07.2002


Leitsatz:1. Beabsichtigt die Gemeinde, durch einen einfachen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in einer im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszone für Windenergieanlagen zum Schutz des Landschaftsbilds restriktiv zu steuern (hier: vorgesehene Beschränkung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen auf 100 m Höhe), kann eine solche Bebauungsplanung mit der Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB gesichert werden.

2. Bei der weiteren Abwicklung der Bebauungsplanung hat die Gemeinde konkret abwägend zu prüfen, ob die zu erwartenden nachteiligen Auswirkungen der ausgeschlossenen Windenergieanlagen auf den betroffenenen Landschaftsraum so gewichtig sind, dass sie die vorgesehene Einschränkung der vom Flächennutzungsplan vorgegebenen Errichtungsmöglichkeiten von Windenergieanlagen gerechtfertigt erscheinen lassen; sie hat ferner zu prüfen, ob im Ergebnis eine Umsetzung des Flächennutzungsplans etwa unter wirtschaftlichen Aspekten faktisch unterlaufen wird.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 15, BauGB § 35 Abs. 3,
Verfahrensgang:VG Arnsberg 4 L 483/02

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 02.07.2002, Aktenzeichen: 7 B 918/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 02.07.2002, 7 B 918/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum