JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 02.03.2006, Aktenzeichen: 18 A 142/06
| Leitsatz: | 1. Der Verlust des Aufenthaltsrechts aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit hat bei einem assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen nicht in der Form einer deklaratorischen Feststellung zu erfolgen. Erforderlich ist vielmehr eine Ermessens-Ausweisung. 2. Eine derartige Ausweisung kann nicht nur zulässig sein bei einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit des Staates, sondern schon bei einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung. |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, ARB 1/80 |
| Vorschriften: | AufenthG § 55, ARB 1/80 Art. 14, |
| Verfahrensgang: | VG Düsseldorf 7 K 1913/03 |
| Rechtskraft: | ja |
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