JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern > Verkündungsdatum > 11 / 2008
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | LBG M-V |
| Schlagworte: | Verbot der Dienstgeschäfte, zwingende dienstliche Gründe, Ermittlungsverfahren |
| Leitsatz: | Für ein Verbot der Dienstgeschäfte, das darauf gestützt wird, der Beamte habe eine Straftat begangen, bestehen jedenfalls dann keine zwingenden dienstlichen Gründe, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine strafgerichtliche Verurteilung zu erwarten ist. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 M 156/08 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, BauGB |
| Schlagworte: | Veränderungssperre, Drittwiderspruch |
| Leitsatz: | Eine Veränderungssperre, die dem Erlass der durch einen Dritten angefochtenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entgegenstehen könnte, vermag dem Widerspruch nicht zum Erfolg zu verhelfen, wenn sie während des Widerspruchsverfahrens ausläuft und später als erneute Veränderungssperre erlassen wird. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 3 M 154/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, LBauO M-V, BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | FOC, qualifizierter interkommunaler Abstimmungsbedarf, großflächiger Einzelhandel, Einkaufszentrum |
| Leitsatz: | 1. Die Regelungen eines Bauvorscheids werden in die nachfolgende Baugenehmigung nach Art des "Baukastenprinzips" inkooperiert. Eine andere Annahme kommt nur dann in Betracht, wenn die Bauaufsichtsbehörde mit der Erteilung der Baugenehmigung den Bauvorbescheid ausdrücklich für erledigt erklärt und so seine Wirkung aufhebt. 2. Der Fortfall der Gültigkeit eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit kann eintreten, wenn die Gemeinde ihrer Planungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB längere Zeit nicht nachgekommen ist, sich die maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben und die Festsetzungen nicht realisiert sind. 3. Für Einkaufszentren besteht ein qualifizierter interkommunaler Abstimmungsbedarf unabhängig von der im konkreten Fall gegebenen Intensität der Einwirkungen auf die Nachbargemeinde (Anschluss an BVerwG, U. v. 01.08.2002 - 4 C 5/01 - BVerwGE 117, 25 = NVwZ 2003, 86 - "FOC Zweibrücken"). 4. Die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5/01 - BVerwGE 117, 25 = NVwZ 2003, 86 - "FOC Zweibrücken" aufgestellten Grundsätze gelten entsprechend, wenn die Gemeinde zwar einen wirksamen Bebauungsplan erlassen hat, das genehmigte Vorhaben eines großflächigen Einzelhandels aber nicht den Festsetzungen entspricht. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 3 L 281/03 | |