JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern > Verkündungsdatum > 03 / 2008
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| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Windenergieanlagen, städtebaulicher Vertrag |
| Leitsatz: | Wenn ein Interessent im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windkraftanlagen ein eigenes Interesse an der Nutzung der Windenergie im Plangebiet auf zur Nutzung vorgesehenen Flächen vertraglich gesicherten Flächen geltend macht, ist die Gemeinde verpflichtet, das Nutzungsinteresse in ihre Abwägung einzustellen. Ein städtebaulicher Vertrag, den die Gemeinde mit einem Interessenten abschließt, ist nur zulässig, wenn eine vorweggenommene Abwägung dem Abwägungsgebot entspricht, insbesondere die von diesem vorgesehenen Standorte Gegenstand einer städtebaulichen Abwägung sind; eine Auswahl lediglich nach wirtschaftlichen Kriterien und die Übernahme der von dem ausgewählten Interessenten genannten Standorten in die Planung unter dem Gesichtspunkt der Verfügbarkeit ohne eigene städtebauliche Abwägung ist fehlerhaft. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 3 M 188/07 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, StGB, FeV, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Atemalkohol, Verwertbarkeit, Messbarkeit, Ausland, Auslandstat, Polen, Bauartzulassung, Vortestgerät, Messprotokoll, Ordnungswidrigkeit |
| Leitsatz: | Anwendung von § 24a StVG, § 13 Nr. 2b FeV bei Auslandstat zum erforderlichen Nachweis einer Trunkenheitsfahrt in Polen. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 M 204/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LHGM-V, VwGO |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Einschreibegebühr, Immatrikulationsgebühr, Rückmeldegebühr, Rückmeldung, Antragsbefugnis, Verwaltungsakt, Regelungswille, Leistungsklage, Ermächtigungsgrundlage, Finanzverfassung, Studiengebühr, Exmatrikulation, Gebühr, Verwaltungsgebühr, Satzung, Verordnung, Satzungsermächtigung |
| Leitsatz: | 1. Für die Regelung der Universitätsgebührenordnung der Antragsgegnerin über die Erhebung einer Rückmeldegebühr fehlt es unter Zugrundelegung der sich aus der Begrenzungs- und Schutzfunktion der bundesstaatlichen Finanzverfassung (Art. 104a ff. GG) ergebenden Grenzen bzw. des Maßstabes für die Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben an einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. § 16 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz - LHG-MV) vom 05. Juli 2002 (GVOBl. M-V S. 398) enthält eine solche Rechtsgrundlage nicht. 2. Bei der Rückmeldegebühr nach Maßgabe der Universitätsgebührenordnung der Antragsgegnerin handelt es sich ihrer Rechtsnatur bzw. ihrem Gegenstand nach um eine nichtsteuerliche Abgabe vom Typus der Gebühr bzw. Verwaltungsgebühr. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 4 K 20/05 | |
| Rechtsgebiete: | LJagdGM-V |
| Schlagworte: | Wildschaden, Wildschadensausgleich, Kassenbeitrag, Abschussplan |
| Leitsatz: | Zur Abhängigkeit des Anspruchs auf Wildschadensausgleich von der fristgemäßen Entrichtung der Kassenbeiträge. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 L 136/07 | |