JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern > Verkündungsdatum > 01 / 2007
Insgesamt sind 2 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG |
| Schlagworte: | Abschiebungsandrohung, Flüchtlingsanerkennung |
| Leitsatz: | Eine Abschiebungsandrohung hat regelmäßig zu unterbleiben, wenn ein Asylverfahren gemäß § 60 Abs. 1 AufenthG mit einer Flüchtlingsanerkennung abgeschlossen wird. Mit der aufenthaltsrechtlichen Rechtsposition des anerkannten Flüchtlings gemäß § 25 Abs. 2 AufenthG ist die Abschiebungsandrohung regelmäßig nicht vereinbar. § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG i.V.m. § 59 Abs. 3 AufenthG ist insoweit einschränkend auszulegen. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 2 L 318/05 | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG M-V |
| Schlagworte: | Rückforderung, Zuwendung, Widerruf, Rückwirkung, Rechtsgrund, Auszahlung, Behaltendürfen, Zweckbindungsfrist |
| Leitsatz: | Die Rückforderung einer Zuwendung gemäß § 49a i.V.m. § 49 Abs. 3 VwVfG M-V setzt nicht voraus, dass der Zuwendungsbescheid mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Bewilligung oder der Auszahlung der Zuwendung widerrufen wird. Es reicht aus, wenn der Widerruf mit Rückwirkung auf einen innerhalb der Zweckbindungsfrist für die Zuwendung liegenden Zeitpunkt erfolgt. Durch einen solchen Widerruf entfallt der Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Zuwendung, auch wenn der Rechtsgrund für die Auszahlung bestehen bleibt. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 2 L 101/06 | |