JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern > Verkündungsdatum > 09 / 2006
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GG, ParteienG, LVerfG M-V |
| Schlagworte: | Hausrecht, Parlamentspräsident, Landtagswahl, Partei, Parlamentsgebäude |
| Leitsatz: | Zum Recht einer für den Landtag kandidierenden Partei auf Teilnahme an der in Räumlichkeiten des Landtags stattfindenden Nachwahlveranstaltung (sog. Wahlabend). |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 M 136/06 | |
| Rechtsgebiete: | LwAnpG, FlurbG |
| Schlagworte: | Bodenordnungsverfahren |
| Leitsatz: | Zur Frage der Zuweisung des Gebäudeeigentums im Bodenordnungsverfahren nach § 64 LwAnpG an den Vertragspartner des Gebäudeeigentümers, mit dem er einen Kaufvertrag über das Gebäudeeigentum geschlossen hat. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 9 K 4/06 | |
| Rechtsgebiete: | LwAnpG, HGB |
| Schlagworte: | Umwandlung einer LPG Bodenordnungsverfahren |
| Leitsatz: | 1. Im Bodenordnungsverfahren sind für Beurteilung und Wirksamkeit einer Umwandlung einer LPG grundsätzlich die Eintragungen in den Registern maßgebend. Anhängige Zivilprozesse um die Wirksamkeit der Umwandlung rechtfertigen nicht ein Ruhenlassen des Bodenordnungs- oder Prozessverfahrens. Stellt sich die Unwirksamkeit der Umwandlung später heraus, ist der Bodenordnungsplan anzupassen. 2. Die Flurbereinigungsbehörde muss bei der Gestaltung der Landabfindung die in § 58 Abs. 1 Satz 2 LwAnpG genannten Umstände berücksichtigen (vgl. BVerwG, B. v. 24.02.1967 - IV B 63.66 - RzF § 44 Abs. 2 Nr. 21); sie kann diese Entscheidung auf ein nachfolgendes Flurneuordnungsverfahren allenfalls dann verlagern, wenn absehbar ist, dass sich der offen gelassene Interessenkonflikt in dessen Rahmen sachgerecht lösen lässt. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 9 K 8/06 | |