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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Mecklenburg-VorpommernVerkündungsdatum06 / 2006 

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Entscheidungen 06 / 2006



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 2 L 120/05 vom 28.06.2006

Rechtsgebiete:LWaldG M-V, GG
Leitsatz:1. Der Begriff der "Errichtung" einer baulichen Anlage in § 20 LWaldG M-V erfasst auch die (baugenehmigungsbedürftige) Nutzungsänderung.

2. Lag bei In-Kraft-Treten der Änderung des Landeswaldgesetzes (GVOBl. 2005, S. 34) eine bestandskräftige Baugenehmigung vor, bleibt es im Hinblick auf die Zulassung nach § 20 Abs. 2 LWaldG M-V bei der forstbehördlichen Zuständigkeit.

3. Soweit der Forstbehörde bei der Entscheidung über die Zulassung Ermessen eingeräumt ist, kann dieses durch Art. 14 Abs. 1 GG in der Weise eigengeschränkt sein, dass die Zulassung nicht abgelehnt (wohl aber mit Auflagen versehen werden) kann.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 2 L 120/05



OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 3 L 52/01 vom 20.06.2006

Rechtsgebiete:VermKatGM-V
Schlagworte:Katasterrecht, Zeichenfehler
Leitsatz:Die Beseitigung eines katasterrechtlichen Zeichenfehlers geschieht durch Erlass eines Verwaltungsakts auf Änderung des Flurkartenwerks. Dabei hat die zuständige Behörde nicht zu prüfen, ob in Folge des Zeichenfehlers ein gutgläubiger Erwerb eingetreten ist.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 3 L 52/01

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 3 L 91/00 vom 20.06.2006

Rechtsgebiete:BauGB, BImSchG, LBauO M-V, BauPrüfO M-V
Schlagworte:Windkraftanlage, Abstandfläche, Bauvorbescheid
Leitsatz:1. Jedenfalls wenn ein Wohnhaus im Abstand von ca. 500 m vom vorgesehenen Standort der Windkraftanlagen im Einwirkungsbereich der Anlage steht, gehört zu den notwendigen Bauvorlagen eine Immissionsprognose.

2. Soll eine erforderliche Abstandfläche auf einem anderen Grundstück liegen, muss nach § 7 Abs. 1 Satz 3 LBauO M-V a.F. eine Baulast eingetragen sein. Bei Erteilung der Baugenehmigung muss zumindest eine entsprechende bindende Erklärung des Nachbarn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben sein.

3. In dem Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids muss die zur Vorabentscheidung gestellte Frage eines Bauvorhabens so gefasst (bestimmt) sein, dass sie von der Baugenehmigungsbehörde mit Bindungswirkung entschieden werden kann; es genügt nicht die Angabe "Windkraftanlage".
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 3 L 91/00


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http://www.juraforum.de/urteile/ovg-mecklenburg-vorpommern/uebersicht-2006-06

"Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidungen 06 / 2006 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2011

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