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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Mecklenburg-VorpommernVerkündungsdatum10 / 2005 

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Entscheidungen 10 / 2005



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OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 3 L 156/01 vom 26.10.2005

Rechtsgebiete:LBauO M-V
Leitsatz:1. Die Inanspruchnahme des 16-Meter-Privilegs an zwei Außenwänden setzt voraus, dass an allen anderen Außenwänden die Abstandsfläche nach § 6 Abs. 5 Satz 1 LBauO M-V eingehalten wird.

2. Der Nachbar hat einen Anspruch darauf, dass ihm gegenüber die Regelmindestabstandsfläche nur dann nach § 6 Abs. 6 Satz 1 LBauO M-V unterschritten wird, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vollumfanglich vorliegen.

3. Die Eintragung einer Baulast genießt keinen öffentlichen Glauben.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 3 L 156/01




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