JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern > Verkündungsdatum > 05 / 2004
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Zulassung der Berufung, Rechtsmittelbelehrung, Rechtskraft |
| Leitsatz: | Zu den Anforderungen an die Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht (hier: falsche Rechtsmittelbelehrung) |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 L 120/03 | |
| Rechtsgebiete: | LBG M-V |
| Leitsatz: | Zu den der Gewährung von Altersteilzeit entgegenstehenden Belangen zählt auch die Gefährdung der angemessenen Bewältigung der bisher von dem Beamten konkret wahrgenommenen Aufgaben. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 M 62/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AsylVfG |
| Leitsatz: | Weder gibt es eine generelle Regel, dass die Aussage bei der Anhörung beim BAFl immer höheres Gewicht haben muss als weitere spätere Aussagen an anderer Stelle, noch gibt es eine generelle Regel, dass die Aussage vor dem Verwaltungsgericht wegen der zwischen der Ausreise und der ersten mündlichen Verhandlung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens liegenden Zeit-spanne ein geringeres Gewicht haben muss als frühere Aussagen. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 3 L 269/03 | |
| Rechtsgebiete: | LDO M-V, LBG M-V, StGB |
| Schlagworte: | Vorläufige Dienstenthebung, Vorteilsannahme, Ehrenbeamter |
| Leitsatz: | Ein für eine vorläufige Dienstenthebung ausreichender Verdacht ist jedenfalls in der Regel dann gegeben, wenn die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt. Ein kommunaler Ehrenbeamter, der Straftaten nach § 331 Abs. 1 StGB begeht, ist in der Regel gemäß § 11 LDO M-V aus dem Dienst zu entfernen. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 10 L 130/02 | |