JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern > Verkündungsdatum > 03 / 2004
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| Rechtsgebiete: | KAG M-V, GBBerG, SachenR-DV |
| Schlagworte: | Anschlussbeitrag, Abgeltungsfläche, Regelungslücke, Analogie, sachliche Beitragspflicht, Hinterliegergrundstück, Eigentümeridentität, rechtliche Absicherung, beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Anschlussgenehmigung |
| Leitsatz: | 1. Zur Schließung einer satzungsrechtlichen Regelungslücke im Wege der Analogie. 2. Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht unter dem Gesichtspunkt der rechtlichen Absicherung des Anschlussvorteils. 3. In einer Hinterliegersituation bedarf es im Falle der Eigentümeridentität bezüglich Anlieger- und Hinterliegergrundstück keiner rechtlichen Sicherung des Leitungsrechts. 4. Verläuft ein Hauptentwässerungskanal über privaten Grundbesitz, stellt die kraft Gesetzes gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Nr. 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenR-DV begründete beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten des Betreibers der Entwässerungsanlage eine hinreichende rechtliche Absicherung des Anschlussvorteils dar. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 1 L 58/02 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, FeV |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnis, Entziehung, Drogen, Betäubungsmittel, Konsum, Amphetamin, einmalig, wiederholt, Regelfall, Gutachten, ärztliches, im Straßenverkehr, Zeitpunkt, Dauer, Abstinenznachweis, Neuerteilung |
| Leitsatz: | Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Einnahme von Betäubungsmitteln (Amphetamin). |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 M 2/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BAT-O |
| Schlagworte: | Konkurrentenstreit, Dienstposten, Anordnungsgrund, Tarifautomatik |
| Leitsatz: | Zur Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Angestellten; zur Umsetzbarkeit von Angestellten nach der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 M 212/03 | |
| Rechtsgebiete: | LBG M-V, RundfG M-V |
| Leitsatz: | Zum Konkurrentenrechtsschutz bei der Vergabe der Stelle des Direktors der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Zur gerichtlichen Überprüfung der Sachkunde eines Bewerbers im Rundfunkwesen. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 M 248/03 | |