JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern > Verkündungsdatum > 11 / 2003
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KAG M-V, GG |
| Leitsatz: | Zur so genannten schlichten Tiefenbegrenzungsregelung im Kanalbaubeitragsrecht - Fortführung der ständigen Rechtsprechung. Eine Tiefenbegrenzungsregelung enthält einen Ausnahmefall von der Anwendbarkeit des bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriffs. Da für eine rückwärtige Teilfläche, die außerhalb der Tiefenbegrenzung liegt, noch keine sachliche Beitragspflicht entstanden ist, kann z.B. bei ihrer nachträglichen Bebauung eine Heranziehung dieser Fläche zu einem Kanalbaubeitrag in Betracht kommen, ohne dass der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung entgegensteht. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 M 180/03 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, LuftVG, BauGB |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Flughafen, Normenkontrolle |
| Leitsatz: | 1. Antragstellern fehlt die Antragsbefugnis gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gegen den Bebauungsplan für einen Flughafen, soweit sie geltend machen, dass Festsetzungen zu Beeinträchtigungen durch Fluglärm führen würde, deren Realisierung einer Genehmigung nach § 6 LuftVG bedarf. 2. Die auf das Grundeigentum gestützte Antragsbefugnis gemäß § 47 Abs. 2. Satz 1 VwGO fehlt, wenn die konkreten Umstände ohne Weiteres erkennen lassen, dass an der erworbenen Rechtsstellung, welche die Antragsbefugnis vermitteln soll, kein über das Führen des Rechtsstreits hinausgehendes Interesse gegeben ist (in Anschluss an BVerwG, U. v. 27.10.2000 - 4 A 10/99 - BVerwGE 112, 135 = NVwZ 2001, 427). 3. § 38 BauGB idF. des BauROG 1998 gilt auch für die Genehmigung nach § 6 LuftVG. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 3 K 29/99 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, LuftVG, VwGO |
| Leitsatz: | 1. Einer Gemeinde fehlt die Antragsbefugnis gemäß § 4 7 Abs. 2 Satz 1 VwGO für eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan für einen Flughafen, wenn sie geltend macht, dass sie in ihrer Planungshoheit durch Fluglärm beeinträchtigt sein würde, soweit die Realisierung dieser Festsetzungen einer Genehmigung nach § 6 LuftVG bedarf. 2. § 38 BauGB id.F. des BauROG 1998 gilt auch für die Genehmigung nach § 6 LuftVG. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 3 K 38/99 | |
| Rechtsgebiete: | KAG MV, BauGB |
| Schlagworte: | Anbaustraße, Außenbereichsstraße, örtliche Ausbaugepflogenheiten, natürliche Beobachtungsweise, Dauerkleingärten |
| Leitsatz: | Ist nur ein Teil einer Verkehrsanlage eine Anbaustraße und verläuft ein anderer Teil im Außenbereich, kann es sich um zwei verschiedene öffentliche Verkehrsanlagen handeln. Der rechtliche Gesichtspunkt der natürlichen Betrachtungsweise kann in einem solchen Fall zurücktreten. Die Bestimmung der örtlichen Ausbaugepflogenheiten und die genaue Grenzziehung zwischen einer Anbaustraße und einer Außenbereichsstraße bleiben dem Verfahren der Hauptsache vorbehalten. Die Herstellung einer Außenbereichsstraße kann eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des § 8 KAG M-V darstellen. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 M 170/03 | |