JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern > Verkündungsdatum > 07 / 2003
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Leitsatz: | Zum Streitwert bei der Festsetzung des Jubiläumsdienstalters |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 O 44/03 | |
| Rechtsgebiete: | KV M-V, Beitragssatzung, KAG M-V, VwGO, GKG |
| Leitsatz: | Ein erkennbar für das konkret veranlagte Grundstück gezahlter so genannter Baukostenzuschuss ist nicht als "Zuschüsse Dritter" im Rahmen der Beitragskalkulation zu verbuchen. Die Frage, welche Wirkungen ein Fehler bei der Kalkulation kommunaler Beiträge und Gebühren nach sich zieht, ist vorrangig eine Frage des Landesrechts. An der bisherigen ständigen Rechtsprechung, wonach das Nichtvorliegen einer Abgabenkalkulation in der Regel zur Nichtigkeit der Satzung führt, wird festgehalten. Die gerichtliche Überprüfung einer Abgabenkalkulation bezieht sich nicht nur auf eine bloße rechnerische "Ergebniskontrolle" (so genannte Ergebnisrichtigkeitstheorie). Es ist vielmehr der Inhaltsrichtigkeitstheorie zu folgen. Das Landesrecht Mecklenburg-Vorpommerns schränkt den Prognosespielraum des Ortsgesetzgebers durch § 22 Abs. 3 Nr. 11 KV M-V, wonach "die Ermittlung des Satzes der öffentlichen Abgaben und die Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte" in die ausschließliche Zuständigkeit der Vertretungen fallen, ein. Damit ist ein Element des Satzungsverfahrens verselbstständigt und unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Die landesrechtliche Regelung des § 22 Abs. 3 Nr. 11 KV M-V und die o.g. Auslegung des Landesrechts stehen mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG (Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung) in Einklang. Die Frage des Deckungsgrades, d.h. dass der Ortsgesetzgeber bei seiner Beschlussfassung über die Beitragssatzung einen Beitragssatz unterhalb des möglichen 100%igen Satzes beschlossen hat, ist für die Frage, ob eine Kalkulation vorliegen muss, rechtlich irrelevant. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Maßstab als zulässig anzusehen ist, ist stets auf die Verhältnisse im jeweiligen Geltungsbereich der (Beitrags-)Satzung abzustellen. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 M 60/03 | |
| Rechtsgebiete: | KAG M-V |
| Schlagworte: | durchlaufende Grundstücke, begrenzte Erschließungswirkung |
| Leitsatz: | Im Straßenbaubeitragsrecht sind - wenn die Rechtsfigur der begrenzten Erschließungswirkung bei durchlaufenden Grundstücken überhaupt angewandt werden kann - jedenfalls besonders hohe Anforderungen an die Begrenzung der Erschließungswirkung zu stellen. Diese restriktiven Voraussetzungen liegen bei einem zwischen zwei Straßen verlaufenden ca. 55 Meter tiefen Grundstück i.d.R. nicht vor. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 M 57/03 | |
| Rechtsgebiete: | LBauO M-V, VwGO |
| Schlagworte: | Nachbarrechtsschutz, Abrissverfügung |
| Leitsatz: | Die Bauaufsichtsbehörde kann ermessensgerecht den Erlass einer Abrissverfügung ablehnen, wenn zwar die Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen nachbarrechtliche Vorschriften auf die Klage des Nachbarn aufgehoben worden ist, das Grundstück aber durch eine Vorgängerbebauung in ähnlicher Weise belastet war und das Verwaltungsgericht auf Anträge des Bauherrn zwei sofortig vollziehbar erklärte Baustoppverfügungen ausgesetzt hatte. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 3 L 157/02 | |