JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern > Verkündungsdatum > 05 / 2003
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| Rechtsgebiete: | BauGB, VwVfG, KAG M-V |
| Schlagworte: | Erschließungsvertrag, Fremdanliegerregelung |
| Leitsatz: | Es verstößt gegen das gesetzliche Verbot, Vereinbarung zu Lasten Dritter zu schließen, und das sog. Kopplungsverbot, wenn in einem Erschließungsvertrag vereinbart wird, dass für Grundstücke, die nicht im Eigentum der Vertragsparteien stehen, Einleitgenehmigungen nach der gemeindlichen Abwassersatzung erst erteilt werden, "wenn der Eigentümer dieser Grundstücke dem Erschließungsträger einen noch zu berechnenden Beitrag gezahlt hat". Der Erschließungsträger kann sich auf diesen Gesichtspunkt berufen, ohne dass ihm entgegen gehalten werden kann, dass es in seinem Risikobereich liege, ob es ihm gelinge, Verträge mit Fremdanliegern zu schließen. Eine solche Risikoverteilung ist in einem städtebaulichen Vertrag unzulässig (vgl. § 11 Abs. 2 S. 1 BauGB). Der Erstattungsanspruch besteht in der Höhe, in der die Gemeinde bei zeitgerechter und sachgemäßer Wahrnehmung der Aufgabe Aufwendungen gehabt hätte, die sie durch die Leistungen des Erschließungsträgers erspart hat. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 1 L 164/01 | |
| Rechtsgebiete: | BauGO, GG |
| Schlagworte: | Gebühren, Baugenehmigungsgebühren, Pauschalierung |
| Leitsatz: | 1. Die pauschale Ermittlung der Rohbaukosten für die Bestimmung von Baugenehmigungsgebühren verstößt nicht bereits dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn die pauschal ermittelten Rohbaukosten im Einzelfall mehr als das Doppelte der tatsächlichen Rohbaukosten ausmachen, sondern nur dann, wenn sich regelmäßig für bestimmte Sachverhaltsgruppen ein erhebliches Auseinanderfallen von tatsächlichem und pauschaliertem Wert ergibt. 2. Von einer unzulässigen Typisierung der Bautypen für die Bestimmung der Baugenehmigungsgebühren kann nur dann ausgegangen werden, wenn in aller Regel Gebäude, die unter eine bestimmte Nummer fallen, erheblich geringere Rohbaukosten aufwiesen als sich auf der Grundlage der Ermittlungen nach der BauGO ergeben (Anschluss an OVG Greifswald, Urteil vom 15.11.1995 - 6 L 36/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 61 = KStZ 1997, S. 91). |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 1 L 186/02 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, VwGO |
| Leitsatz: | Wird ein Streitwertbeschluss, der in einem tatsächlich nicht anhängigen Verfahren erging, für gegenstandslos erklärt, rechtfertigt dies keine außerordentliche Beschwerde. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 O 114/02 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, Verf M-V, SchulG M-V |
| Schlagworte: | Antragsbefugnis im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO Schulentwicklungsplanung kommunale Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinden |
| Leitsatz: | Zur Frage der Antragsbefugnis eines Schulträgers, der sich gegen Regelungen der Schulentwicklungsplanungsverordnung Mecklemburg-Vorpommern vom 04. Oktober 2000 wendet. Der Erlass der Schulentwicklungsplanungsverordnung vom 04. Oktober 2000 wird von der Ermächtigungsgrundlage des § 107 Abs. 7 SchulG M-V erfasst. § 107 SchulG M-V beeinträchtigt den Schulträger nicht in seinen verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen. Zur Frage der Zuständigkeit zur Aufstellung von Schulentwicklungsplänen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Aufstellung von Schulentwicklungsplänen gehört nach der Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern nicht zu den kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinden. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 4 K 30/02 | |
"Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidungen 05 / 2003 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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