JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern > Verkündungsdatum > 04 / 2003
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | PersVG M-V |
| Leitsatz: | Für eine ordnungsgemäße Wahlanfechtung nach § 18 PersVG M-V ist es erforderlich, dass der Anfechtende innerhalb der Anfechtungsfrist darlegt, aus welchen Gründen gegen welche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wahlart oder das Wahlverfahren verstoßen worden sein soll. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 8 L 279/02 | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG, PersVG M-V |
| Leitsatz: | Spricht der Arbeitgeber im Laufe des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach §§ 108 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, 40 Abs. 1, 4 PersVG M-V vor Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über die Ersetzung der Zustimmung eine außerordentliche Kündigung gegenüber dem Personalratsmitglied aus, erledigt sich damit das Zustimmungsersetzungsverfahren. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 8 L 327/02 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, LBauO M-V, Bau NVO |
| Leitsatz: | 1. In Eilverfahren, in denen der Antragsteller von der Bauaufsichtsbehörde ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen ein vorgeblich baugenehmigungsfreies Bauvorhaben verlangt, sind die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches nicht so streng zu gestalten, dass der Antragsteller in der Regel vor vollendeten Tatsachen steht, die seine öffentlich-rechtlich geschützten Nachbarrechte möglicherweise nachhaltig berühren und die später kaum noch zu beseitigen wären. 2. Der Nachbar eines umstritten baugenehmigungsfreien Vorhabens hat einen Rechtsanspruch auf eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung über ein Einschreiten gegenüber der Ordnungsbehörde, wenn das subjektive Recht in einer Art und Weise beeinträchtigt wird, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung verletzt wird oder die Gefahr einer solchen Verletzung besteht. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 3 M 1/03 | |
| Rechtsgebiete: | KitaG, SGB VIII |
| Schlagworte: | Pflegeerlaubnis, Pflegeverhältnis, Tagespflege für Kinder, Widerruf |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage des Regelungsinhalts einer Pflegeerlaubnis nach § 10 KitaG M-V und ihres Verhältnisses zu Entscheidungen nach § 23 Abs. 3 SGB VIII. 2. Zur Frage der Regelungskompetenz der Länder nach § 26 SGB VIII. 3. Zur Frage des Widerrufs einer Erlaubnis nach § 10 KitaG M-V. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 M 37/03 | |