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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Mecklenburg-VorpommernVerkündungsdatum03 / 2003 

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Entscheidungen 03 / 2003



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 3 L 347/02 vom 20.03.2003

Rechtsgebiete:VwGO
Leitsatz:Erschöpft sich der Vortrag des Zulassungsantragstellers in der Erklärung, ein Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 VwGO liege vor, fehlt es an der Darlegung eines Zulassungsgrundes.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 3 L 347/02



OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 4 K 7/01 vom 12.03.2003

Rechtsgebiete:KAG M-V, AbfALG M-V
Schlagworte:Grundgebühr, Benutzungseinheit, Haushaltsmaßstab, Biotonne, Personalkosten, Unternehmergewinn, Zusatzgebühr
Leitsatz:1. Im Rahmen der Abfallbeseitigung ist eine einheitliche Grundgebühr, die als Benutzungseinheiten im wesentlichen auf Haushaltungen abstellt und diesen u.a. Gewerbebetriebe als sonstige Benutzungseinheiten gleichstellt, jedenfalls dann nicht zu beanstanden, wenn über die Grundgebühr lediglich 20% der Gesamtkosten abgedeckt werden, die Gemeinde eine relativ homogene Siedlungsstruktur aufweist und die Anzahl der sonstigen Nutzungseinheiten im Verhältnis zu den Haushaltungen gering ist (hier: 56.700 Haushaltungen, 1.600 andere Benutzungseinheiten).

2. Der Gemeinde ist ein weites Organisationsermessen eingeräumt, ob sie technisch trennbare Entsorgungssysteme zusammenfasst oder nicht (hier: verbrauchsabhängige Zusatzgebühr einschließlich Bioabfallentsorgung).

3. Zur Angemessenheit von Personalkosten im Rahmen der Abfallentsorgung.

4. Zur Angemessenheit des Unternehmergewinns des privaten Abfallentsorgers.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 4 K 7/01

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 2 M 8/03 vom 10.03.2003

Rechtsgebiete:AuslG, GG
Leitsatz:Zum Anspruch des ausländischen Vaters eines nichtehelichen deutschen Kindes auf Duldung gemäß § 55 Abs. 2 AuslG.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 M 8/03

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 2 M 135/02 vom 04.03.2003

Rechtsgebiete:BRRG, BBG
Leitsatz:Der Widerspruch gegen eine nachträglich und durch gesonderten Bescheid erfolgte Befristung einer Abordnung hat keine aufschiebende Wirkung.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 M 135/02


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