JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern > Verkündungsdatum > 02 / 2003
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BBG, LEG M-V |
| Leitsatz: | 1. Ein amtsärztliches Gutachten im Sinne von § 48 Abs. 1 LEG M-V ist eine Stellungnahme des Amtsarztes zur Dienstfähigkeit des betroffenen Beamten; nicht nur das Ergebnis ist mitzuteilen, sondern auch die tragenden Feststellungen und Gründe, soweit deren Kenntnis für die vom Dienstvorgesetzten zu treffende Entscheidung erforderlich sind. 2. Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Kürzung der Bezüge nach § 48 Abs. 4 LEG M-V. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 M 203/02 | |
| Rechtsgebiete: | LBauO M-V, LWaldG M-V |
| Leitsatz: | Die LBauO M-V geht von einer grundsätzlich umfassenden Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde aus. Die Durchsetzung bauordnungsrechtlicher Vorschriften - mögen sie auch außerhalb der LBauO M-V normiert sein - rechtfertigt die Vollzugszuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde, wenn nicht ausdrücklich spezialgesetzlich etwas anderes angeordnet ist. Die Zuständigkeit der Forstbehörde für die Überwachung der Einhaltung des § 20 S. 1 LWaldG M-V ergibt sich aus § 48 Abs. 4 S. 1 LWaldG M-V. Dieser Vorschrift kann keine abschließende, die Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde ausschließende Regelung entnommen werden. Die Ordnungsverfügung der unteren Bauaufsichtsbehörde scheitert nicht an der den Antragstellern fiktiv erteilten Baugenehmigung; die Baugenehmigung hat keine Konzentrationswirkung (so auch OVG Greifswald Beschl. v. 29.01.2003 - 2 M 179/02 -) und ersetzt die fehlende waldrechtliche Genehmigung mithin nicht. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 3 M 35/02 | |
| Rechtsgebiete: | BJagdG, LJagdG |
| Leitsatz: | Zur Entziehung bzw. Versagung des Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 M 141/02 | |
| Rechtsgebiete: | LBauO M-V |
| Leitsatz: | Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bauaufsichtsbehördlichen Beseitigungsverfügung nach § 80 LBauO M-V gegen einen formell und materiell illegal errichteten Wintergarten kann rechtmäßig sein, wenn von dem Bauvorhaben negative Vorbildwirkungen ausgehen und eine Veränderung des Gebietscharakters droht (hier bejaht; im Anschluss an den Beschluss des Senates vom 02. November 1993 - 1 M 89/93 -). Ein gewisser Substanzverlust der baulichen Anlage ist hinzunehmen. Zum Willkürverbot des Art. 3 GG bei bauaufsichtsbehördlichem Einschreiten. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 3 M 124/02 | |