JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern > Verkündungsdatum > 01 / 2003
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| Rechtsgebiete: | LWaldG M-V, LBauO M-V |
| Leitsatz: | Die Forstbehörde ist für einen Baustopp sachlich zuständig, wenn ein Bauvorhaben die Abstandsregelung nach § 20 LWaldG M-V verletzt. Das Baugenehmigungsverfahren und das Zulassungsverfahren nach § 20 LWaldG M-V sind voneinander unabhängig; die Erteilung der Baugenehmigung braucht nicht den Schlusspunkt zu bilden. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 M 179/02 | |
| Rechtsgebiete: | SachenRBerG |
| Leitsatz: | 1. Die in § 70 Abs. 1 S. 2 SachenRBerG genannten Fälle der Nutzungsänderung sind rechtlich selbstständig. § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SachenRBerG ist ein eigenständig und abschließend geregelter Tatbestand. 2. Ob im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung eine gewerbliche oder eine Wohnnutzung des Gebäudes vorlag, ist an Hand der tatsächlichen ausgeübten Gebäudenutzung zu beurteilen, nicht an Hand von rechtlichen Wertungen z.B. des Steuer- oder Bauplanungsrechts. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 9 K 28/01 | |