JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern > Verkündungsdatum > 11 / 2002
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| Rechtsgebiete: | GKG |
| Schlagworte: | Eingliederungshilfe geeignete Schule Schulen für Behinderte Streitwert |
| Leitsatz: | 1. In Hauptsacheverfahren betreffend die Übernahme von Eingliederungshilfe für die Beschulung in besonderen Schulen für Behinderte ist als Streitwert der Auffangwert nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG festzusetzen, wenn die Beteiligten über die geeignetste Schule streiten. 2. Im Eilverfahren können die besonderen Umstände des Falles Abschläge gebieten. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 O 100/02 | |
"Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidungen 11 / 2002 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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