Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-MECKLENBURG-VORPOMMERNUrteil vom 21.03.2007, Aktenzeichen: 3 K 8/04 

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Aktenzeichen: 3 K 8/04

Urteil vom 21.03.2007


Leitsatz:1. Eine Gemeinde kann Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sein, um in der Anlage eine gemeindliche Einrichtung zu betreiben (hier: Multifunktionshalle).

2. Ist eine Gemeinde Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, kann die Eigentümerversammlung den Verwalter nicht mit der Erhebung einer Normenkontrollklage gegen einen Bebauungsplan dieser Gemeinde beauftragen.

3. Ein Gewerbetreibender hat im Rahmen der Abwägung in einem Bauleitplanverfahren weder einen Anspruch darauf, dass eine vorhandene Wettbewerbssituation nicht verschlechtert wird, noch ist sein dahin gehendes Interesse schutzwürdig. Ein solches Vertrauen kann auch nicht in der Vereinbarung einer Eigentümergemeinschaft mit der Gemeinde gesehen werden, da dies mit § 2 Abs. 2 BauGB a.F./ § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB n.F. nicht vereinbar wäre.
Rechtsgebiete:WEG, KV M-V, BauGB
Vorschriften:WEG § 23, WEG § 27, KV M-V § 68, KV M-V § 69, KV M-V § 70, BauGB § 1,
Stichworte:Eigentümergemeinschaft, planerische Abwägung,

Volltext

Um den Volltext vom OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil vom 21.03.2007, Aktenzeichen: 3 K 8/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - 21.03.2007, 3 K 8/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum