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JuraForum.deUrteileOVG-MECKLENBURG-VORPOMMERNUrteil vom 02.07.2003, Aktenzeichen: 3 L 157/02 

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Aktenzeichen: 3 L 157/02

Urteil vom 02.07.2003


Leitsatz:Die Bauaufsichtsbehörde kann ermessensgerecht den Erlass einer Abrissverfügung ablehnen, wenn zwar die Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen nachbarrechtliche Vorschriften auf die Klage des Nachbarn aufgehoben worden ist, das Grundstück aber durch eine Vorgängerbebauung in ähnlicher Weise belastet war und das Verwaltungsgericht auf Anträge des Bauherrn zwei sofortig vollziehbar erklärte Baustoppverfügungen ausgesetzt hatte.
Rechtsgebiete:LBauO M-V, VwGO
Vorschriften:LBauO M-V § 80, VwGO § 113 Abs. 5,
Stichworte:Nachbarrechtsschutz, Abrissverfügung,
Verfahrensgang:VG Schwerin 2 A 653/00 vom 17.01.2002

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