Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-MECKLENBURG-VORPOMMERNBeschluss vom 28.03.2008, Aktenzeichen: 3 M 188/07 

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Aktenzeichen: 3 M 188/07

Beschluss vom 28.03.2008


Leitsatz:Wenn ein Interessent im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windkraftanlagen ein eigenes Interesse an der Nutzung der Windenergie im Plangebiet auf zur Nutzung vorgesehenen Flächen vertraglich gesicherten Flächen geltend macht, ist die Gemeinde verpflichtet, das Nutzungsinteresse in ihre Abwägung einzustellen.

Ein städtebaulicher Vertrag, den die Gemeinde mit einem Interessenten abschließt, ist nur zulässig, wenn eine vorweggenommene Abwägung dem Abwägungsgebot entspricht, insbesondere die von diesem vorgesehenen Standorte Gegenstand einer städtebaulichen Abwägung sind; eine Auswahl lediglich nach wirtschaftlichen Kriterien und die Übernahme der von dem ausgewählten Interessenten genannten Standorten in die Planung unter dem Gesichtspunkt der Verfügbarkeit ohne eigene städtebauliche Abwägung ist fehlerhaft.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 1, BauGB § 11, BauGB § 35,
Stichworte:Bebauungsplan, Windenergieanlagen, städtebaulicher Vertrag,
Verfahrensgang:VG Greifswald, 5 B 410/07, vom 08.10.2007

Volltext

Um den Volltext vom OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss vom 28.03.2008, Aktenzeichen: 3 M 188/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - 28.03.2008, 3 M 188/07" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum