( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-MECKLENBURG-VORPOMMERNBeschluss vom 17.01.2005, Aktenzeichen: 3 M 37/04 



OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Aktenzeichen: 3 M 37/04

Beschluss vom 17.01.2005


Leitsatz:1. Zur Frage, welche Ermessenserwägungen bei einer Entscheidung über die Gestattung geringerer Abstandsflächen nach § 6 Abs. 14 LBauO M-V anzustellen sind.

2. Verletzt nur ein Teil einer streitbefangenen Baugenehmigung den Nachbarn in seinen Rechten, kann das Gericht die Baugenehmigung nur dann teilweise aufheben, wenn sie auch ohne den Teil, der den Antragsteller in seinen Rechten verletzt, objektiv-rechtlich Bestand haben kann.

3. Im Eilrechtsschutzverfahren nach §§ 80, 80a VwGO kann das Gericht gegenüber dem beigeladenen Bauherrn eine Baueinstellung regelmäßig nur aussprechen, wenn der Beigeladene die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs voraussichtlich missachten wird.
Rechtsgebiete:LBauO M-V, VwVfG M-V, VwGO
Vorschriften:LBauO M-V § 6 Abs. 14, VwVfG M-V § 40, VwGO § 80 Abs. 5, VwGO § 80a Abs. 1 Nr. 2, VwGO § 80a Abs. 3,
Verfahrensgang:VG Schwerin 2 B 861/03 vom 22.01.2004

Volltext

Um den Volltext vom OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss vom 17.01.2005, Aktenzeichen: 3 M 37/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-mecklenburg-vorpommern/ovg-mecklenburg-vorpommern-beschluss-vom-17-01-2005-az-3-m-3704

"OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - 17.01.2005, 3 M 37/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN