Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-MECKLENBURG-VORPOMMERNBeschluss vom 09.12.2004, Aktenzeichen: 2 N 14/04 

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Aktenzeichen: 2 N 14/04

Beschluss vom 09.12.2004


Leitsatz:Hat das Verwaltungsgericht in einem von zahlreichen (hier: mehr als 130) Antragstellern betriebenen Verfahren auf vorläufige Zulassung zum Studium die Universität verpflichtet, einige wenige Studienplätze (hier: 4) nach einem Losverfahren mit Nachrückung zu vergeben, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerden der Universität, die nur in den Verfahren derjenigen Antragsteller eingelegt sind, die die ersten Plätze auf der Losliste erhalten haben.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 146,
Verfahrensgang:VG Greifswald 2 C 2692/04 u.a. vom 12.10.2004

Volltext

Um den Volltext vom OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss vom 09.12.2004, Aktenzeichen: 2 N 14/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - 09.12.2004, 2 N 14/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum