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JuraForum.deUrteileOVG-MECKLENBURG-VORPOMMERNBeschluss vom 07.07.2003, Aktenzeichen: 1 M 57/03 

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Aktenzeichen: 1 M 57/03

Beschluss vom 07.07.2003


Leitsatz:Im Straßenbaubeitragsrecht sind - wenn die Rechtsfigur der begrenzten Erschließungswirkung bei durchlaufenden Grundstücken überhaupt angewandt werden kann - jedenfalls besonders hohe Anforderungen an die Begrenzung der Erschließungswirkung zu stellen. Diese restriktiven Voraussetzungen liegen bei einem zwischen zwei Straßen verlaufenden ca. 55 Meter tiefen Grundstück i.d.R. nicht vor.
Rechtsgebiete:KAG M-V
Vorschriften:KAG M-V § 8,
Stichworte:durchlaufende Grundstücke, begrenzte Erschließungswirkung,
Verfahrensgang:VG Schwerin 8 B 796/02 vom 14.03.2003

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