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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht BremenVerkündungsdatum08 / 2008 

Oberverwaltungsgericht Bremen

Entscheidungen 08 / 2008



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 408/08 vom 29.08.2008

Rechtsgebiete:BremSchVwG
Schlagworte:Schulzuweisung
Leitsatz:Zur Bedeutung der Größe von naturwissenschaftlichen Fachräumen für die Aufnahme von Schülern der 5. Jahrgangsstufe an einer Gesamtschule.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 408/08



OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 377/08 vom 15.08.2008

Rechtsgebiete:BremSchulVwG
Schlagworte:Schulwahl, Aufnahmekapazität, Schulzuweisung, Klassenfrequenz, Gesamtschule
Leitsatz:1. Die Bestimmung der Aufnahmekapazität der fünften Klasse einer Gesamtschule liegt nicht im Ermessen der Stadtgemeinden.

2. Die Aufnahmekapazität der fünften Klasse einer Gesamtschule ist jedenfalls dann nicht überschritten, wenn sich die Klassenfrequenz innerhalb der Bandbreite bewegt, die die Stadtgemeinde selbst durch Richtlinien festgelegt hat.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 377/08

OVG-BREMEN – Beschluss, 1 S 89/08 vom 01.08.2008

Rechtsgebiete:VwGO, EG
Schlagworte:Aussetzung, Vorabentscheidungsersuchen
Leitsatz:1. Gegen einen Beschluss, mit dem das Verwaltungsgericht ein bei ihm anhängiges Klageverfahren im Hinblick auf ein Vorabentscheidungsersuchen aussetzt, das ein anderes Gericht an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet hat, ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht zulässig. In dem Beschwerdeverfahren prüft das Oberverwaltungsgericht nur, ob die (formellen) Tatbestandsvoraussetzungen für eine Aussetzung vorlagen und ob das Verwaltungsgericht ermessensfehlerfrei entschieden hat.

2. Ein Verfahren kann in entsprechender Anwendung von § 94 VwGO ausgesetzt werden, wenn gemeinschaftsrechtliche Fragen, die in dem Verfahren entscheidungserheblich sind, bereits Gegenstand eines beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens sind. Die Entscheidungserheblichkeit bedarf der Darlegung; fehlt es daran, ist der Aussetzungsbeschluss aufzuheben.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 S 89/08


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