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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht BremenVerkündungsdatum02 / 2008 

Oberverwaltungsgericht Bremen

Entscheidungen 02 / 2008



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-BREMEN – Beschluss, S3 B 536/07 vom 28.02.2008

Rechtsgebiete:SGB XII
Schlagworte:Pflegegeldanrechnung, Pflegegeldkürzung, Nachranggrundsatz
Leitsatz:1. Das in Kombinationsleistungen nach § 38 SGB XI enthaltene Pflegegeld der Pflegekasse ist gemäß § 66 Abs. 1 Satz 2 SGB XII auf das Pflegegeld nach § 64 Abs. 1 SGB XII anzurechnen.

2. Gemäß § 66 Abs. 4 Satz 1 SGB XII sind Aufwendungen für Pflegepersonen nach § 65 Abs. 1 SGB nicht zu erstatten, soweit die Sachleistungen der Pflegeversicherung nach § 36 SGB XI nicht voll in Anspruch genommen werden.

3. Ein nach dem SGB XI gezahltes Pflegegeld ist nur dann vorrangig auf eine nach § 65 Abs. 1 SGB XII gewährte Leistung anzurechnen, wenn die Anforderungen eines Arbeitgeber bzw. Assistenzmodells nach § 66 Abs. 4 Satz 2 SGB XII erfüllt sind.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, S3 B 536/07



OVG-BREMEN – Beschluss, OVG 2 B 286/07 vom 19.02.2008

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Auslandsstudium
Leitsatz:Zur Frage, ob deutsche Staatsangehörige, die im Ausland ihren ständigen Wohnsitz haben, nach § 6 BAföG Ausbildungsförderung für ein Studium erhalten können, das im Geltungsbereich des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht durchgeführt werden kann.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, OVG 2 B 286/07

OVG-BREMEN – Beschluss, 2 B 286/07 vom 19.02.2008

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Auslandsstudium
Leitsatz:Zur Frage, ob deutsche Staatsangehörige, die im Ausland ihren ständigen Wohnsitz haben, nach § 6 BAföG Ausbildungsförderung für ein Studium erhalten können, das im Geltungsbereich des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht durchgeführt werden kann.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 2 B 286/07

OVG-BREMEN – Beschluss, S2 B 538/07 vom 19.02.2008

Rechtsgebiete:SGB II
Leitsatz:Nach § 22 Abs. 7 SGB II erhält ein Auszubildender einen Zuschuss zu seinen ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Dabei hat eine Bedarfsprüfung nach dem SGB II zu erfolgen.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, S2 B 538/07


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