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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht BremenVerkündungsdatum11 / 2006 

Oberverwaltungsgericht Bremen

Entscheidungen 11 / 2006



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OVG-BREMEN – Beschluss, 2 B 253/06 vom 02.11.2006

Rechtsgebiete:BRRG, BremBG
Schlagworte:Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Abordnung
Leitsatz:Aus dem in § 126 Abs. 3 Nr. 3 BRRG gesetzlich festgelegten Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung einer Abordnungsverfügung folgt, dass eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage gegen eine Abordnungsverfügung nur dann gerechtfertigt ist, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das persönliche Interesse des Beamten am Aufschub das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Abordnungsverfügung überwiegt.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 2 B 253/06




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