JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Bremen > Verkündungsdatum > 10 / 2006
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | RL 91/439, FeV |
| Schlagworte: | EU-Führerschein, Gegenseitige Anerkennung, Medizinisch-Psychologisches Gutachten |
| Leitsatz: | Entsteht nach Erteilung des EU-Führerscheins ein qualifizierter Anlass zur Prüfung, ob von dem Betreffenden eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs ausgeht, verbietet Gemeinschaftsrecht es nicht, vor Erteilung des EU-Führerscheins eingetretene Sachverhalte (hier: wiederholte Trunkenheitsfahrten) in die Gefahrenprognose einzubeziehen. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 310/06 | |
| Rechtsgebiete: | GewO |
| Schlagworte: | Marktzulassung, Unzuverlässigkeit |
| Leitsatz: | Die Tatsachen, auf die der Ausschluss eines Veranstalters vom Bremer Freimarkt wegen Unzuverlässigkeit gestützt wird, müssen veranstaltungsbezogen sein. Die Verurteilung wegen einer Straftat allein reicht für den Ausschluss nicht aus. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 386/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EMRK, AufenthG, AsylVfG, BremVwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Duldung, Räumliche Beschränkung, Ortswechsel, Länderverteilung, Familie, Örtliche Zuständigkeit |
| Leitsatz: | Ausländer unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, die in unterschiedlichen Bundesländern geduldet werden, haben, wenn sie eine Familie gegründet haben und die Familieneinheit nicht in einem der Heimatländer hergestellt werden kann (hier verneint für Roma aus Kroatien und dem Kosovo), einen Anspruch auf Herstellung der Familieneinheit in Deutschland. In welchem Bundesland die Familie künftig zu dulden ist, hängt, wenn eine entsprechende Verteilungs- oder Anrechnungsregelung durch Gesetz oder Ländervereinbarung fehlt, nicht von der Wahl der Ausländer, sondern davon ab, mit welcher Lösung der geringstmögliche Eingriff in die ursprüngliche Verteilung auf die Bundesländer verbunden ist. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 282/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EMRK, AufenthG, AsylVfG, BremVwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Duldung, Räumliche Beschränkung, Ortswechsel, Länderverteilung, Familie, Örtliche Zuständigkeit |
| Leitsatz: | Ausländer unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, die in unterschiedlichen Bundesländern geduldet werden, haben, wenn sie eine Familie gegründet haben und die Familieneinheit nicht in einem der Heimatländer hergestellt werden kann (hier verneint für Roma aus Kroatien und dem Kosovo), einen Anspruch auf Herstellung der Familieneinheit in Deutschland. In welchem Bundesland die Familie künftig zu dulden ist, hängt, wenn eine entsprechende Verteilungs- oder Anrechnungsregelung durch Gesetz oder Ländervereinbarung fehlt, nicht von der Wahl der Ausländer, sondern davon ab, mit welcher Lösung der geringstmögliche Eingriff in die ursprüngliche Verteilung auf die Bundesländer verbunden ist. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 S 283/06 | |