JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Bremen > Verkündungsdatum > 08 / 2006
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| Rechtsgebiete: | BremHG |
| Schlagworte: | Verwaltungskostenbeitrag, Studiengebühr |
| Leitsatz: | Die Regelung über den Verwaltungskostenbeitrag, den die bremischen Hochschulen nach § 109b Abs. 1 und 2 von ihren Studierenden erheben, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 A 49/06 | |