JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Bremen > Verkündungsdatum > 11 / 2005
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| Rechtsgebiete: | GG, BremHeilBerG, Satzung Psychotherapeutenkammer Bremen |
| Leitsatz: | Die Mitgliedsbeiträge einer berufsständischen Kammer (hier: Psychotherapeutenkammer Bremen) dürfen nach den Einkünften der Kammerangehörigen aus ihrer beruflichen Tätigkeit bemessen werden. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Urteil, 1 A 148/04 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII |
| Schlagworte: | Hilfe zur Erziehung, erzieherischer Bedarf, Vormund, Vollzeitpflege |
| Leitsatz: | 1. Nimmt ein Vormund sein Mündel in die eigene Familie auf, kann ihm Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege zustehen (wie BVerwG, U. v. 15.12.1995 - 5 C 2/94 - = BVerwGE 100, 178 ff.). 2. Ein erzieherischer Bedarf i.S.d. § 27 Abs. 1 und 2 SGB VIII kann sich allein daraus ergeben, dass die alleinerziehende Mutter eines Kindes verstorben ist und niemand vorhanden ist, der an ihrer Stelle die für die Erziehung des Kindes erforderlichen Leistungen erbringt. Es ist nicht erforderlich, dass darüber hinaus auch ein erzieherisches Defizit in der Pflegefamilie vorliegen muss. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Urteil, 2 A 111/05 | |