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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht BremenVerkündungsdatum06 / 2005 

Oberverwaltungsgericht Bremen

Entscheidungen 06 / 2005



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 131/05 vom 27.06.2005

Rechtsgebiete:Richtlinie 74/442/EWG, AbfVerbrG
Schlagworte:Ausfuhr, Abfall, Bauteile, Altfahrzeuge
Leitsatz:Funktionsfähige und für die Wiederverwendung vorgesehene Bauteile aus Altfahrzeugen stellen keinen Abfall dar und unterliegen deshalb nicht den Beschränkungen des Abfallverbringungsgesetzes.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 131/05



OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 119/05 vom 20.06.2005

Rechtsgebiete:AufenthG, VwGO
Schlagworte:Ausweisung, Vorl. Rechtsschutz, Rechtsschutzbedürfnis, Betretenserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Nachträgliche Verkürzung, Hassprediger
Leitsatz:1. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels gegen eine Ausweisung entfällt nicht schon deshalb, weil sich der Ausländer zum Zeitpunkt der Ausweisung vorübergehend im Ausland aufhält. Die Sperrwirkung der Ausweisung steht der Wiedereinreise in einem solchen Fall nämlich nicht entgegen, wenn sich die Ausweisung bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung als rechtswidrig erweist.

2. Zu den Voraussetzungen der Regelausweisung nach § 54 Nr. 5a AufenhtG und der Ermessensausweisung nach § 55 Abs. 2 Nr. 8a und b AufenthG im Fall eines sog. Hasspredigers.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 119/05

OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 128/05 vom 20.06.2005

Rechtsgebiete:AufenthG, VwGO
Schlagworte:Ausweisung, Vorl. Rechtsschutz, Rechtsschutzbedürfnis, Betretenserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Nachträgliche Verkürzung, Hassprediger
Leitsatz:1. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels gegen eine Ausweisung entfällt nicht schon deshalb, weil sich der Ausländer zum Zeitpunkt der Ausweisung vorübergehend im Ausland aufhält. Die Sperrwirkung der Ausweisung steht der Wiedereinreise in einem solchen Fall nämlich nicht entgegen, wenn sich die Ausweisung bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung als rechtswidrig erweist.

2. Zu den Voraussetzungen der Regelausweisung nach § 54 Nr. 5a AufenhtG und der Ermessensausweisung nach § 55 Abs. 2 Nr. 8a und b AufenthG im Fall eines sog. Hasspredigers.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 128/05

OVG-BREMEN – Beschluss, 2 B 37/05 vom 20.06.2005

Rechtsgebiete:BremBG, APOVWD
Schlagworte:bestandene Laufbahnprüfung, persönliche Eignung als Probebeamter
Leitsatz:Zum Anspruch auf Übernahme in das Probebeamtenverhältnis nach bestandener Laufbahnprüfung (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 29.11.2000 - Az. 2 A 344/99).
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 2 B 37/05


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