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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht BremenVerkündungsdatum02 / 2005 

Oberverwaltungsgericht Bremen

Entscheidungen 02 / 2005



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 41/05 vom 25.02.2005

Rechtsgebiete:BauNVO, VwGO, BauGB
Schlagworte:Baugenehmigung, Einstweilige Anordnung, Bebauungsplan, Funktionslosigkeit, Räume für freie Berufe
Leitsatz:1. Zur Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung im Baugenehmigungsverfahren

2. Zu den Voraussetzungen für die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

3. Eine ärztliche Gemeinschaftspraxis, die mit einer Fläche von mehr als 500 qm ein gesamtes Geschoss einnimmt und damit weit über die Größe der in dem Gebäude vorhandenen Wohnungen hinausgeht, überschreitet die nach § 13 BauNVO zulässige Nutzung von Räumen für freie Berufe. Dies gilt auch dann, wenn sich in dem Gebäude außerdem noch eine Kindertagesstätte befindet, die sich ebenfalls über ein ganzes Geschoss erstreckt.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 41/05



OVG-BREMEN – Urteil, 2 A 437/03 vom 23.02.2005

Rechtsgebiete:SGB VIII, BSHG F. 2001
Schlagworte:Eingliederungshilfe, Beförderungskosten, Schulbesuch
Leitsatz:1. Die Übernahme von Beförderungskosten zum Besuch einer Privatschule kommt als Maßnahme der Eingliederungshilfe für Behinderte in Betracht, wenn der Besuch einer staatlichen Schule nicht zumutbar ist.

2. Die Eltern eines behinderten Kindes sind gehalten, von sich aus die ihnen zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um zu erfahren, ob eine alternative staatliche Beschulungsmöglichkeit für ihr Kind besteht.
Volltext: OVG-BREMEN - Urteil, 2 A 437/03

OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 22/05 vom 21.02.2005

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Eigenständiges Aufenthaltsrecht
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen einer besonderen Härte im Sinne von § 31 Abs. 2 AufenthG (hier: Psychotherapeutische Behandlung wegen angeblicher psychischer Misshandlung durch die Ehefrau).
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 22/05

OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 452/04 vom 09.02.2005

Rechtsgebiete:AuslG, AufenthG, VwGO, VwZG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Erlaubnisfiktion, Einstweilige Anordnung, Öffentliche Zustellung, Zustellungsmangel, Heilung
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen für eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung und zur Heilung von Zustellungsmängeln.

2. Die Erlaubnisfiktion eines Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über diesen Antrag (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG; § 81 Abs. 4 AufenthG) kann durch eine vorläufige Feststellung im Wege der einstweiligen Anordnung gesichert werden.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 452/04


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