JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Bremen > Verkündungsdatum > 02 / 2005
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BauNVO, VwGO, BauGB |
| Schlagworte: | Baugenehmigung, Einstweilige Anordnung, Bebauungsplan, Funktionslosigkeit, Räume für freie Berufe |
| Leitsatz: | 1. Zur Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung im Baugenehmigungsverfahren 2. Zu den Voraussetzungen für die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans 3. Eine ärztliche Gemeinschaftspraxis, die mit einer Fläche von mehr als 500 qm ein gesamtes Geschoss einnimmt und damit weit über die Größe der in dem Gebäude vorhandenen Wohnungen hinausgeht, überschreitet die nach § 13 BauNVO zulässige Nutzung von Räumen für freie Berufe. Dies gilt auch dann, wenn sich in dem Gebäude außerdem noch eine Kindertagesstätte befindet, die sich ebenfalls über ein ganzes Geschoss erstreckt. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 41/05 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII, BSHG F. 2001 |
| Schlagworte: | Eingliederungshilfe, Beförderungskosten, Schulbesuch |
| Leitsatz: | 1. Die Übernahme von Beförderungskosten zum Besuch einer Privatschule kommt als Maßnahme der Eingliederungshilfe für Behinderte in Betracht, wenn der Besuch einer staatlichen Schule nicht zumutbar ist. 2. Die Eltern eines behinderten Kindes sind gehalten, von sich aus die ihnen zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um zu erfahren, ob eine alternative staatliche Beschulungsmöglichkeit für ihr Kind besteht. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Urteil, 2 A 437/03 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Eigenständiges Aufenthaltsrecht |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen einer besonderen Härte im Sinne von § 31 Abs. 2 AufenthG (hier: Psychotherapeutische Behandlung wegen angeblicher psychischer Misshandlung durch die Ehefrau). |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 22/05 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, AufenthG, VwGO, VwZG |
| Schlagworte: | Aufenthaltserlaubnis, Erlaubnisfiktion, Einstweilige Anordnung, Öffentliche Zustellung, Zustellungsmangel, Heilung |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen für eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung und zur Heilung von Zustellungsmängeln. 2. Die Erlaubnisfiktion eines Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über diesen Antrag (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG; § 81 Abs. 4 AufenthG) kann durch eine vorläufige Feststellung im Wege der einstweiligen Anordnung gesichert werden. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 452/04 | |