JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Bremen > Verkündungsdatum > 12 / 2004
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | besonderer Härtefall, Alter, Erwachsenenschule |
| Leitsatz: | Ein "besonderer Härtefall" i.S.v. § 26 Abs. 1 Satz 2 BSHG liegt erst dann vor, wenn im Einzelfall Umstände gegeben sind, die einen Ausschluss von der Ausbildungsförderung durch Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 11, 12 BSHG) auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, die Sozialhilfe von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart, d. h. als unzumutbar oder in hohem Maße unbillig erscheinen lassen (wie BVerwG, U. v. 19.10.1993 - 5 C 16/91-). |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 2 B 441/04 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | besonderer Härtefall, Alter, Erwachsenenschule |
| Leitsatz: | Ein "besonderer Härtefall" i.S.v. § 26 Abs. 1 Satz 2 BSHG liegt erst dann vor, wenn im Einzelfall Umstände gegeben sind, die einen Ausschluss von der Ausbildungsförderung durch Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 11, 12 BSHG) auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, die Sozialhilfe von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart, d. h. als unzumutbar oder in hohem Maße unbillig erscheinen lassen (wie BVerwG, U. v. 19.10.1993 - 5 C 16/91-). |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 2 S 442/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, BremLStrG |
| Schlagworte: | öffentlicher Weg, Unvordenkliche Verjährung, Rechtskraft |
| Leitsatz: | 1. Die Öffentlichkeit eines Weges ist vor den Verwaltungsgerichten zu klären. Ein zwischen Anliegern des Weges ergangenes zivilgerichtliches Urteil, das einem der Anlieger das Betreten des Weges verbietet, entfaltet hinsichtlich der Frage der Öffentlichkeit des Weges keine Rechtskraftwirkung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren. 2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine die Öffentlichkeit eines Weges sichernde einstweilige Anordnung in Betracht kommt. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 387/04 | |
| Rechtsgebiete: | BremSchulG |
| Schlagworte: | Folgenbeseitigungsanspruch, Schulbesuch |
| Leitsatz: | Einem Schüler, dem die Aufnahme in die von ihm angewählte Schule rechtswidrig versagt wird und der den Schulzugang erst durch eine vom Verwaltungsgericht gegen Ende des Schuljahres erlassene einstweilige Anordnung erreicht, kann wegen fehlender Unterrichtsteilnahme sowie fehlender Leistungsnachweise kein Zeugnis für das betreffende Schuljahr ausgestellt werden. Er kann die Ausstellung eines Zeugnisses auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines Folgenbeseitigungsanspruchs verlangen. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 A 253/04 | |