JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Bremen > Verkündungsdatum > 06 / 2004
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BremLBO |
| Schlagworte: | Brandschutz, Nachträgliche Anordnung. |
| Leitsatz: | Zur Ermessensentscheidung bei einem auf geänderte Brandschutzvorschriften gestützten bauordnungsrechtlichen Anpassungsverlangen. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 130/04 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Schlagworte: | Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe |
| Leitsatz: | Ist nur für einen Teil des Streitgegenstandes Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Prozessbevollmächtigter beigeordnet worden, so sind die aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen für die anwaltliche Tätigkeit nach dem Wert des Teils zu ermitteln, für den Prozesskostenhilfe bewilligt ist (anders OVG Bremen, B. v. 14.07.1989 - 1 B 47/89 - = JurBüro 1989, 1689). |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 2 S 183/04 | |
| Rechtsgebiete: | BBesG |
| Schlagworte: | Zählkind, Familienzuschlag |
| Leitsatz: | Es begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, wenn der Gesetzgeber für die Bestimmung des kinderbezogenen Anteils im Familienzuschlag auf die im Einkommenssteuer- oder Kindergeldrecht geltende Regelung Bezug nimmt und den auf ein Kind entfallenden Betrag danach bestimmt, an welcher Stelle das zu berücksichtigende Kind in der Reihenfolge der Geburten bei dem Besoldungsempfänger steht. Unerheblich ist, aus welchem Rechtsgrund - ob z. B. als eheliches oder als Stiefkind - ein Kind dem Beamten zugeordnet wird. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Urteil, 2 A 54/03 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, BSHG |
| Schlagworte: | Gegenstandswert, Anspruchsüberleitung |
| Leitsatz: | Bei der Anfechtung einer Anspruchsüberleitung auf den Sozialhilfeträger ist der Gegenstandswert mit dem Auffangwert zu bemessen, es sei denn, die Überleitung betrifft bezifferte wiederkehrende Leistungen. In diesem Fall ist der Gegenstandswert entsprechend § 17 Abs. 1 GKG auf den Jahreswert zu begrenzen. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 2 S 169/04 | |