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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht BremenVerkündungsdatum06 / 2004 

Oberverwaltungsgericht Bremen

Entscheidungen 06 / 2004



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 130/04 vom 28.06.2004

Rechtsgebiete:BremLBO
Schlagworte:Brandschutz, Nachträgliche Anordnung.
Leitsatz:Zur Ermessensentscheidung bei einem auf geänderte Brandschutzvorschriften gestützten bauordnungsrechtlichen Anpassungsverlangen.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 130/04



OVG-BREMEN – Beschluss, 2 S 183/04 vom 23.06.2004

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe
Leitsatz:Ist nur für einen Teil des Streitgegenstandes Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Prozessbevollmächtigter beigeordnet worden, so sind die aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen für die anwaltliche Tätigkeit nach dem Wert des Teils zu ermitteln, für den Prozesskostenhilfe bewilligt ist (anders OVG Bremen, B. v. 14.07.1989 - 1 B 47/89 - = JurBüro 1989, 1689).
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 2 S 183/04

OVG-BREMEN – Urteil, 2 A 54/03 vom 21.06.2004

Rechtsgebiete:BBesG
Schlagworte:Zählkind, Familienzuschlag
Leitsatz:Es begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, wenn der Gesetzgeber für die Bestimmung des kinderbezogenen Anteils im Familienzuschlag auf die im Einkommenssteuer- oder Kindergeldrecht geltende Regelung Bezug nimmt und den auf ein Kind entfallenden Betrag danach bestimmt, an welcher Stelle das zu berücksichtigende Kind in der Reihenfolge der Geburten bei dem Besoldungsempfänger steht. Unerheblich ist, aus welchem Rechtsgrund - ob z. B. als eheliches oder als Stiefkind - ein Kind dem Beamten zugeordnet wird.
Volltext: OVG-BREMEN - Urteil, 2 A 54/03

OVG-BREMEN – Beschluss, 2 S 169/04 vom 10.06.2004

Rechtsgebiete:GKG, BSHG
Schlagworte:Gegenstandswert, Anspruchsüberleitung
Leitsatz:Bei der Anfechtung einer Anspruchsüberleitung auf den Sozialhilfeträger ist der Gegenstandswert mit dem Auffangwert zu bemessen, es sei denn, die Überleitung betrifft bezifferte wiederkehrende Leistungen. In diesem Fall ist der Gegenstandswert entsprechend § 17 Abs. 1 GKG auf den Jahreswert zu begrenzen.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 2 S 169/04


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