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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht BremenVerkündungsdatum02 / 2004 

Oberverwaltungsgericht Bremen

Entscheidungen 02 / 2004



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-BREMEN – Beschluss, 1 A 481/03 vom 27.02.2004

Rechtsgebiete:BGB, BremLStrG, GG, GVG
Schlagworte:Amtshaftungsanspruch, Folgenbeseitigungsanspruch, Rückverweisung, Straßenbau, Teilverweisung, Verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis
Leitsatz:1. Wird durch die Herstellung eines Fußweges die Zugänglichkeit des angrenzenden Grundstücks beeinträchtigt, kann dies einen auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes gerichteten Folgenbeseitigungsanspruch auslösen.

2. Die Herstellung eines Fußweges begründet kein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis zwischen der herstellenden Gemeinde und dem Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks.

3. Hat das Landgericht einen Rechtsstreit, mit dem die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes einer Grundstückszufahrt verlangt wird, an das Verwaltungsgericht verwiesen, scheidet eine teilweise Rückverweisung des Rechtsstreits auch dann aus, wenn der Kläger seinen Anspruch nunmehr auch unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung geltend macht.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 A 481/03



OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 447/03 vom 25.02.2004

Rechtsgebiete:BremVwVfG, BremLBO
Schlagworte:Baugenehmigung, Rücknahme, Vertrauensschutz
Leitsatz:Bei der Rücknahme einer Baugenehmigung sind alle wesentlichen für und gegen die Rücknahme sprechenden Gesichtspunkte in die Ermessensentscheidung einzustellen. Dazu zählt neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 447/03

OVG-BREMEN – Beschluss, 2 A 293/03 vom 23.02.2004

Rechtsgebiete:DPO AT 1979
Schlagworte:Diplomprüfung, Vordiplom, Zulassung zur Prüfung
Leitsatz:Zur Zulassung zur Diplomprüfung im Studiengang Wirtschaftswissenschaft der Universität Bremen.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 2 A 293/03

OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 454/03 vom 18.02.2004

Rechtsgebiete:KapVO, LVVO, HRG
Schlagworte:Hochschulzulassung, Kapazität, Numerus clausus
Leitsatz:1. Die Lehrverpflichtung befristet angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter ist auch nach der Neuregelung des § 57 a ff. HRG grundsätzlich mit höchstens 4 SWS in die Kapazitätsberechnung einzustellen.

2. Zur Kapazitätsberechnung für den Studiengang Psychologie an der Universität Bremen im WS 03/04.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 454/03


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