JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Bremen > Verkündungsdatum > 02 / 2004
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, BremLStrG, GG, GVG |
| Schlagworte: | Amtshaftungsanspruch, Folgenbeseitigungsanspruch, Rückverweisung, Straßenbau, Teilverweisung, Verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis |
| Leitsatz: | 1. Wird durch die Herstellung eines Fußweges die Zugänglichkeit des angrenzenden Grundstücks beeinträchtigt, kann dies einen auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes gerichteten Folgenbeseitigungsanspruch auslösen. 2. Die Herstellung eines Fußweges begründet kein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis zwischen der herstellenden Gemeinde und dem Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks. 3. Hat das Landgericht einen Rechtsstreit, mit dem die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes einer Grundstückszufahrt verlangt wird, an das Verwaltungsgericht verwiesen, scheidet eine teilweise Rückverweisung des Rechtsstreits auch dann aus, wenn der Kläger seinen Anspruch nunmehr auch unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung geltend macht. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 A 481/03 | |
| Rechtsgebiete: | BremVwVfG, BremLBO |
| Schlagworte: | Baugenehmigung, Rücknahme, Vertrauensschutz |
| Leitsatz: | Bei der Rücknahme einer Baugenehmigung sind alle wesentlichen für und gegen die Rücknahme sprechenden Gesichtspunkte in die Ermessensentscheidung einzustellen. Dazu zählt neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 447/03 | |
| Rechtsgebiete: | DPO AT 1979 |
| Schlagworte: | Diplomprüfung, Vordiplom, Zulassung zur Prüfung |
| Leitsatz: | Zur Zulassung zur Diplomprüfung im Studiengang Wirtschaftswissenschaft der Universität Bremen. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 2 A 293/03 | |
| Rechtsgebiete: | KapVO, LVVO, HRG |
| Schlagworte: | Hochschulzulassung, Kapazität, Numerus clausus |
| Leitsatz: | 1. Die Lehrverpflichtung befristet angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter ist auch nach der Neuregelung des § 57 a ff. HRG grundsätzlich mit höchstens 4 SWS in die Kapazitätsberechnung einzustellen. 2. Zur Kapazitätsberechnung für den Studiengang Psychologie an der Universität Bremen im WS 03/04. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 454/03 | |