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JuraForum.deUrteileOVG-BREMENUrteil vom 22.05.2008, Aktenzeichen: St 1/08 

OVG-BREMEN – Aktenzeichen: St 1/08

Urteil vom 22.05.2008


Leitsatz:1. Die im Bremischen Wahlgesetz geregelten Fristen für das Wahlverfahren und das Wahlprüfungsverfahren sind Ausschlussfristen.

2. Mit dem Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in § 55 Abs. 2 BremWG hat der Gesetzgeber die Grenze seines Gestaltungsspielraums nicht überschritten.
Rechtsgebiete:BremWG
Vorschriften:BremWG § 55 Abs. 2,

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