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JuraForum.deUrteileOVG-BREMENBeschluss vom 25.02.2004, Aktenzeichen: 1 B 447/03 

OVG-BREMEN – Aktenzeichen: 1 B 447/03

Beschluss vom 25.02.2004


Leitsatz:Bei der Rücknahme einer Baugenehmigung sind alle wesentlichen für und gegen die Rücknahme sprechenden Gesichtspunkte in die Ermessensentscheidung einzustellen. Dazu zählt neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes.
Rechtsgebiete:BremVwVfG, BremLBO
Vorschriften:BremVwVfG § 48 Abs. 1, BremVwVfG § 48 Abs. 3, BremLBO § 2 Abs. 5, BremLBO § 2 Abs. 6,
Stichworte:Baugenehmigung, Rücknahme, Vertrauensschutz,
Verfahrensgang:VG Bremen 1 V 1560/03 vom 24.11.2003

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