JuraForum.de > Urteile > OVG-BREMEN > Beschluss vom 15.08.2008, Aktenzeichen: 1 B 377/08
| Leitsatz: | 1. Die Bestimmung der Aufnahmekapazität der fünften Klasse einer Gesamtschule liegt nicht im Ermessen der Stadtgemeinden. 2. Die Aufnahmekapazität der fünften Klasse einer Gesamtschule ist jedenfalls dann nicht überschritten, wenn sich die Klassenfrequenz innerhalb der Bandbreite bewegt, die die Stadtgemeinde selbst durch Richtlinien festgelegt hat. |
| Rechtsgebiete: | BremSchulVwG |
| Vorschriften: | BremSchulVwG § 6, |
| Stichworte: | Schulwahl, Aufnahmekapazität, Schulzuweisung, Klassenfrequenz, Gesamtschule, |
| Verfahrensgang: | VG Bremen, 1 V 1529/08 vom 28.07.2008 |
Um den Volltext vom OVG-BREMEN – Beschluss vom 15.08.2008, Aktenzeichen: 1 B 377/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OVG-BREMEN - 15.08.2008, 1 B 377/08" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum