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JuraForum.deUrteileOVG-BREMENBeschluss vom 14.08.2007, Aktenzeichen: 1 B 302/07 

OVG-BREMEN – Aktenzeichen: 1 B 302/07

Beschluss vom 14.08.2007


Leitsatz:Wer mit einer THC-Konzentration von mehr als 2 ng/ml im Straßenverkehr angetroffen wird, ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, weil er die "gelegentliche" Einnahme von Cannabis nicht vom Fahren trennen kann, wenn er bereits 3 1/2 Jahre zuvor in gleicher Weise in Erscheinung getreten ist; dabei ist unerheblich, ob der Kraftfahrer nach dem ersten Vorfall längere Zeit abstinent war.
Rechtsgebiete:StVG, FeV
Vorschriften:StVG § 3 Abs. 1, FeV § 46 Abs. 1, FeV Anlage 4 Ziff. 9.2.2,
Stichworte:Entzug der Fahrerlaubnis,
Verfahrensgang:VG Bremen VG 5 V 1648/07 vom 03.07.2007

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