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JuraForum.deUrteileOVG-BREMENBeschluss vom 10.12.2004, Aktenzeichen: 1 B 387/04 

OVG-BREMEN – Aktenzeichen: 1 B 387/04

Beschluss vom 10.12.2004


Leitsatz:1. Die Öffentlichkeit eines Weges ist vor den Verwaltungsgerichten zu klären. Ein zwischen Anliegern des Weges ergangenes zivilgerichtliches Urteil, das einem der Anlieger das Betreten des Weges verbietet, entfaltet hinsichtlich der Frage der Öffentlichkeit des Weges keine Rechtskraftwirkung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren.

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine die Öffentlichkeit eines Weges sichernde einstweilige Anordnung in Betracht kommt.
Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, BremLStrG
Vorschriften:VwGO § 123 Abs. 1, ZPO § 322, BremLStrG § 5 Abs. 6,
Stichworte:öffentlicher Weg, Unvordenkliche Verjährung, Rechtskraft,
Verfahrensgang:VG Bremen VG 8 V 1871/04 vom 07.10.2004

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