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JuraForum.deUrteileOVG-BREMENBeschluss vom 08.07.2003, Aktenzeichen: 1 S 229/03 

OVG-BREMEN – Aktenzeichen: 1 S 229/03

Beschluss vom 08.07.2003


Leitsatz:Bei Streitigkeiten über die Erteilung einer Waffenbesitzkarte zum Zwecke des Aufbaus einer historischen Waffensammlung ist als Streitwert das Doppelte des Auffangwertes festzusetzen.

Der Streitwert ist nicht schon deshalb zu vermindern, weil die Verpflichtungsklage in Form der Untätigkeitsklage erhoben worden ist (wie Beschl. vom 02.08.2000 - 2 S 295/00).
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 13 I 1,
Stichworte:Streitwert, Waffenbesitzkarte, Waffensammlung, Untätigkeitsklage,
Verfahrensgang:VG Bremen 2 K 331/01 vom 07.04.2003

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