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JuraForum.deUrteileOVG-BREMENBeschluss vom 07.09.2007, Aktenzeichen: 1 B 242/07 

OVG-BREMEN – Aktenzeichen: 1 B 242/07

Beschluss vom 07.09.2007


Leitsatz:1. Die Einrichtung einer Ganztagsschule unterliegt dem Gesetzesvorbehalt. Der Gesetzgeber muss unter anderem regeln, ob der Besuch der Ganztagsschule freiwillig oder verpflichtend ist.

2. Nach § 23 BremSchulG ist der Besuch einer Ganztagsschule freiwillig. Der Angebotscharakter ist auch bei Umwandlung einer bestehenden Halbtagsschule in eine Ganztagsschule zu beachten.
Rechtsgebiete:GG, BremSchulG
Vorschriften:GG Art. 6 Abs. 2, BremSchulG § 23,
Stichworte:Einrichtung von Ganztagsschulen,
Verfahrensgang:VG Bremen 1 V 775/07 vom 08.06.2007

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