JuraForum.de > Urteile > OVG-BREMEN > Beschluss vom 07.01.2005, Aktenzeichen: 1 A 390/04
| Leitsatz: | Bewirkt das In-Kraft-Treten des Aufenthaltsgesetzes eine Änderung der Rechtslage zugunsten eines Ausländers, der eine Aufenthaltsbefugnis nach altem Recht beantragt hatte, kann diese Rechtsänderung in einem Verfahren auf Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, in dem die Frist zur Darlegung der Zulassungsgründe nach Verkündung, aber vor In-Kraft-Treten des neuen Rechts endete, nur berücksichtigt werden, wenn sie vom Kläger dargelegt worden ist (im Anschluss an BVerwG NVwZ 2004,744). Der Ausländer hat in einem solchen Fall aber einen Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 BremVwVfG. Das Versäumnis des Klägers, die bevorstehende Änderung der Rechtslage durch das AufenthG im Verfahren auf Zulassung der Berufung darzulegen, beruht nicht auf grobem Verschulden im Sinne von § 51 Abs. 2 BremVwVfG. |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, BremVwVfG, VwGO |
| Vorschriften: | AufenthG § 104 Abs. 4, BremVwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1, BremVwVfG § 51 Abs. 2, VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, VwGO § 124a Abs. 4, |
| Stichworte: | Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltserlaubnis, Übergangsrecht: Zulassungsgründe, Darlegung, Wiederaufgreifen, Verschulden, |
| Verfahrensgang: | VG Bremen VG 4 K 2156/03 vom 13.09.2004 |
Um den Volltext vom OVG-BREMEN – Beschluss vom 07.01.2005, Aktenzeichen: 1 A 390/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OVG-BREMEN - 07.01.2005, 1 A 390/04" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum