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JuraForum.deUrteileOVG-BREMENBeschluss vom 04.04.2003, Aktenzeichen: 1 B 131/03 

OVG-BREMEN – Aktenzeichen: 1 B 131/03

Beschluss vom 04.04.2003


Leitsatz:Lebensmittel tierischer Herkunft aus einem Drittland, die wegen ihrer Belastung mit gesundheitsgefährdenden Tierarzneimittelrückständen nicht die Europäische Gemeinschaft eingeführt werden dürfen und die der Herkunftstaat zurückzunehmen bereit ist (hier: mit Nitrofuranen belastete Garnelen aus Thailand), sind zu beseitigen, da ihrer Rückführung in den Herkunftstaat gesundheitliche Bedenken entgegenstehen. Sie können zur Verhinderung ihrer Rückführung polizeirechtlich sichergestellt werden.
Rechtsgebiete:LMEV, BremPolG
Vorschriften:LMEV § 6 Abs. 3, BremPolG § 23,
Stichworte:Lebensmitteleinfuhr, Nitrofurane, Veterinärkontrolle, Herkunftstaat, Sicherstellung,
Verfahrensgang:VG Bremen 8 V 475/03 vom 20.03.2003

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