JuraForum.de > Urteile > OVG-BREMEN > Beschluss vom 04.04.2003, Aktenzeichen: 1 B 131/03
| Leitsatz: | Lebensmittel tierischer Herkunft aus einem Drittland, die wegen ihrer Belastung mit gesundheitsgefährdenden Tierarzneimittelrückständen nicht die Europäische Gemeinschaft eingeführt werden dürfen und die der Herkunftstaat zurückzunehmen bereit ist (hier: mit Nitrofuranen belastete Garnelen aus Thailand), sind zu beseitigen, da ihrer Rückführung in den Herkunftstaat gesundheitliche Bedenken entgegenstehen. Sie können zur Verhinderung ihrer Rückführung polizeirechtlich sichergestellt werden. |
| Rechtsgebiete: | LMEV, BremPolG |
| Vorschriften: | LMEV § 6 Abs. 3, BremPolG § 23, |
| Stichworte: | Lebensmitteleinfuhr, Nitrofurane, Veterinärkontrolle, Herkunftstaat, Sicherstellung, |
| Verfahrensgang: | VG Bremen 8 V 475/03 vom 20.03.2003 |
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