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JuraForum.deUrteileOVG-BREMENBeschluss vom 02.12.2004, Aktenzeichen: 1 A 253/04 



OVG-BREMEN – Aktenzeichen: 1 A 253/04

Beschluss vom 02.12.2004


Leitsatz:Einem Schüler, dem die Aufnahme in die von ihm angewählte Schule rechtswidrig versagt wird und der den Schulzugang erst durch eine vom Verwaltungsgericht gegen Ende des Schuljahres erlassene einstweilige Anordnung erreicht, kann wegen fehlender Unterrichtsteilnahme sowie fehlender Leistungsnachweise kein Zeugnis für das betreffende Schuljahr ausgestellt werden. Er kann die Ausstellung eines Zeugnisses auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines Folgenbeseitigungsanspruchs verlangen.
Rechtsgebiete:BremSchulG
Vorschriften:BremSchulG § 38 Abs. 5,
Stichworte:Folgenbeseitigungsanspruch, Schulbesuch,
Verfahrensgang:VG Bremen 7 K 2207/02 vom 16.07.2004

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